Nutzungsbedingungen

Gültigkeitsdatum: 20.08.2025

Diese Nutzungsbedingungen (im Folgenden die „Bedingungen“) regeln Ihren Zugang zu und die Nutzung von Dienstleistungen, die von , einem Unternehmen, das unter den Gesetzen Lettlands registriert ist und seinen Geschäftssitz hat in (im Folgenden "Agentur", "wir", "uns" oder "unser" genannt) bereitgestellt werden. Diese Bedingungen gelten für alle Kunden („Sie“, „Kunde“, „Benutzer“), die projektbasierte digitale Dienstleistungen bei uns beauftragen.

Durch die Beauftragung von Dienstleistungen bei uns, die Bestätigung eines Projektvorschlags oder die Zahlung gegen eine Rechnung bestätigen Sie, dass Sie diese Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben.

Begriffsbestimmungen

  • Kunde: Jedes Unternehmen oder juristische Person, die Dienstleistungen bei der Agentur beauftragt.
  • Projekt: Ein definierter Arbeitsumfang, der zwischen der Agentur und dem Kunden vereinbart wird, typischerweise in einer unterzeichneten technischen Spezifikation festgehalten.
  • Technische Spezifikation: Ein formales schriftliches Dokument, das den Umfang, die Leistungen, Zeitpläne und die Zahlungsstruktur für ein bestimmtes Projekt umreißt.
  • Meilenstein: Eine spezifische Phase eines Projekts, die mit einer Leistung und/oder Zahlung verbunden ist.
  • Add-on: Optionale Dienstleistungen, die während der Projektausführung angeboten werden, die nicht im grundlegenden Umfang enthalten sind und möglicherweise zusätzlichen Gebühren unterliegen.
  • Kontingent: Ein diskretionärer Wert oder tokenbasierte Option, die von der Agentur an Kunden für begrenzte zusätzliche Dienstleistungen gewährt werden kann.
  • Leistungen: Arbeitsergebnisse, die dem Kunden bei Abschluss eines Meilensteins oder Projekts übermittelt werden.
  • Abonnement: Eine wiederkehrende Abrechnungsvereinbarung für bestimmte Dienstleistungstypen, die über Stripe oder einen anderen genehmigten Zahlungsabwickler verwaltet wird.
  • Unterstützungszeitraum: Ein Zeitraum nach Abschluss eines Projekts, während dem der Kunde Fragen zur Klärung stellen oder Probleme gemäß den Projektbedingungen melden kann.
  • Projektspezifisches geistiges Eigentum: Alle neuen, projektspezifischen Arbeitsergebnisse, die für den Kunden erstellt werden (z.B. Code, Benutzeroberfläche, Designs, Dokumente), ausgenommen bestehendes geistiges Eigentum und Materialien Dritter.
  • Agenturinterne Werkzeuge / Bestehendes geistiges Eigentum: Unsere vorbestehenden oder allgemeinen Werkzeuge, Bibliotheken, Vorlagen, Frameworks, Skripte, Methoden und Fachwissen.
  • Drittanbietermaterialien: Komponenten mit Open-Source-Lizenz, Schriftarten, Stockmedien und Drittanbieter-APIs / SDKs, die ihren eigenen Lizenzen unterliegen.
  • Kundenmaterialien: Inhalte, Daten und Marken, die vom Kunden bereitgestellt werden.

Allgemeine Nutzungsbedingungen

  • Unsere Dienstleistungen werden ausschließlich auf Geschäftskundenbasis angeboten. Sie müssen eine juristische Person sein, um unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
  • Die Nutzung unserer Dienstleistungen gilt als Akzeptanz dieser Bedingungen und aller unterstützenden Vereinbarungen, einschließlich unserer Datenschutzrichtlinie und Zahlungsbedingungen, sofern zutreffend.
  • Sie bestätigen, dass Sie befugt sind, im Namen Ihres Unternehmens eine verbindliche Vereinbarung zu treffen.

Engagement und Projektlebenszyklus

  1. Projektbeginn: Jede Zusammenarbeit beginnt erst nach gegenseitiger Einigung über eine technische Spezifikation. Dieses Dokument wird als vertraglich bindend angesehen, sobald es per E-Mail oder Unterschrift genehmigt wird.
  2. Keine Registrierung erforderlich: Unsere Website erfordert keine Registrierung des Kunden. Alle Vereinbarungen, Lieferungen und Aktualisierungen werden per E-Mail und anderen vereinbarten Kommunikationsmethoden abgewickelt.
  3. Arbeitsbeginn: Die Arbeit beginnt erst, nachdem eine Zahlung gemäß den Bedingungen der technischen Spezifikation eingegangen ist. Verzögerungen bei der Zahlung können den Projektstart verzögern.

Projektspezifikationen und Lieferung

Alle Projektelemente - wie Leistungen, Designdetails, Zeitpläne und Kommunikationsprotokolle - sind in der technischen Spezifikation definiert. Leistungen werden per E-Mail oder einer sicheren Dateiübertragungsplattform übermittelt. Wenn ein Projekt in Meilensteine unterteilt ist, wird jeder Meilenstein geliefert, überprüft und genehmigt, bevor die nächste Phase beginnt.

Abnahme und Mängel

  • Für jeden Meilenstein stellt die Agentur Veröffentlichungsnotizen und einen Testplan bereit.
  • Der Kunde führt Benutzer-Akzeptanztests (UAT) nur gegen (i) die technische Spezifikation und (ii) diese Klausel durch.
  • Akzeptanzstandard: Eine Leistung wird akzeptiert, wenn sie im Wesentlichen mit der technischen Spezifikation übereinstimmt.
  • Prüfzeitraum: Fünf (5) Werktage ab Lieferung, um entweder schriftliche Akzeptanz zu erteilen oder eine konsolidierte Mängelliste vorzulegen.
  • Schweregrade: S1 (blockierend), S2 (wichtig), S3 (geringfügig).
  • Abhilfemaßnahmen: Die Agentur behebt S1/S2 in einer angemessenen Zeitspanne; S3 Punkte können aufgeschoben oder über Kontingente behandelt werden.
  • Stillschweigende Abnahme: Keine Kundenreaktion innerhalb des Prüfzeitraums.
  • Ästhetische Präferenzen, die nicht in der technischen Spezifikation angegeben sind, liegen außerhalb des Umfangs.

Meilensteine, Add-ons und Kontingente

  • Meilensteine: Jeder Meilenstein beinhaltet eine Beschreibung, einen Zeitplan, eine Leistung und einen Zahlungsbetrag. Die Genehmigung eines Meilensteins kann die Rechnungsstellung für den nächsten auslösen.
  • Add-ons: Zusätzliche Dienstleistungen können während eines Projekts angeboten werden. Diese werden separat angeboten und in Rechnung gestellt oder von verfügbaren Kontingenten abgezogen.
  • Kontingente: Wenn gewährt, sind Kontingente ein nicht-monetäres Guthaben, das für geringfügige Umfangerweiterungen oder zusätzliche Dienstleistungen verwendet werden kann. Sie sind nicht übertragbar und verfallen nach einem festgelegten Zeitraum. Sie können nicht in Bargeld oder Rückerstattungen umgetauscht werden und werden nach Ermessen der Agentur gewährt.

Kundenverpflichtungen

  • Bereitstellung genauer und vollständiger Anforderungen.
  • Rechtzeitige Beantwortung von Kommunikation und Feedback-Anfragen.
  • Sichere Übermittlung von Zugangsdaten, Inhalten und Ressourcen.
  • Einhaltung von geistigem Eigentum, geltendem Recht oder Plattformrichtlinien bei Arbeitsanforderungen.

Garantie und Entschädigung der Kundenmaterialien

  • Der Kunde garantiert, dass er alle Rechte an den bereitgestellten Inhalten, Daten, Marken und Materialien besitzt.
  • Der Kunde garantiert, dass diese Materialien keine Rechte Dritter verletzen und mit geltendem Recht und Plattformregeln übereinstimmen.
  • Der Kunde wird die Agentur und ihr Personal von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Kosten oder Ausgaben freistellen, verteidigen und schadlos halten, die aus Kundenmaterialien oder der Nutzung der Leistungen durch den Kunden entstehen.

Zahlungen, Rechnungsstellung und Steuern

  1. Vorauszahlungen: Projekte erfordern in der Regel eine Vorauszahlung gemäß der technischen Spezifikation. Die Arbeit beginnt erst, nachdem die Zahlung bestätigt wurde.
  2. Rechnungen: Werden im elektronischen Format (PDF) ausgestellt und per E-Mail oder über Zahlungsplattformen zugestellt. Müssen innerhalb der angegebenen Frist (in der Regel 7 oder 14 Tage) bezahlt werden.
  3. USt und Besteuerung: Rechnungen können je nach Standort und rechtlichem Status USt enthalten. Es liegt in Ihrer Verantwortung, eine gültige USt-IdNr. oder andere Dokumente vorzulegen, wenn eine Befreiung angestrebt wird.
  4. Zahlungsverzug und Aussetzung:
    • Rechnungen sind innerhalb von NETTO 7 Tagen fällig (sofern nicht anders angegeben).
    • Rückständige Beträge unterliegen einem monatlichen Zinssatz von 5%.
    • Bei mehr als sieben (7) Tagen überfälliger Rechnungen kann die Agentur Arbeiten, Umgebungen und Zugriffe aussetzen.
    • Alle Zeitpläne werden während einer Aussetzung täglich verlängert; möglicherweise fällt eine angemessene Wiederanlaufgebühr an.
    • Bis zur vollständigen Bezahlung (oder für jeden bezahlten Meilenstein) erhält der Kunde nur eine widerrufliche, nicht übertragbare interne Evaluierungslizenz; keine Produktionsnutzung. Rechte entstehen bei der entsprechenden Zahlung.

Abonnements (Stripe)

Für laufende Dienstleistungen (z.B. Wartung, Hosting, Vorbehaltstätigkeiten) kann Stripe zur wiederkehrenden Abrechnung eingesetzt werden. Die Abonnementbedingungen werden schriftlich definiert und umfassen Abrechnungshäufigkeit, Umfang und Kündigungsrichtlinien. Abonnements können mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden.

Überarbeitungen und Unterstützung

  • Überarbeitungen sind auf Menge und Typ begrenzt, die in der technischen Spezifikation festgelegt sind.
  • Zusätzliche Überarbeitungen über diesen Umfang hinaus können als Add-ons angeboten werden.
  • Ein Unterstützungszeitraum von mindestens 7 Tagen wird nach Projektabschluss für geringfügige Anpassungen und Klärungen angeboten.
  • Die Unterstützung umfasst keine Funktionsänderungen oder Inhaltsaktualisierungen, es sei denn, dies ist festgelegt.

Eigentum und geistiges Eigentum

  • Nach vollständiger Zahlung wird das projektspezifische geistige Eigentum (projektspezifische Arbeitsergebnisse) dem Kunden zugewiesen (unbefristet, weltweit, lizenzgebührenfrei, unwiderruflich).
  • Die Agentur behält das bestehende geistige Eigentum / Agenturwerkzeuge; der Kunde erhält eine nicht-exklusive, unbefristete, weltweite, nicht übertragbare (außer mit dem Projekt) Lizenz zur Nutzung, jedoch nur eingebettet in die Arbeitsergebnisse; kein eigenständiges Wiederverwenden, Extrahieren oder Reverse Engineering.
  • Der Kunde kann die Werkprodukte im Rahmen von Kundenprodukten/-dienstleistungen nutzen, kopieren, modifizieren, abgeleitete Werke erstellen und verteilen; keine Quellcode-Verteilung von Agenturwerkzeugen.
  • Drittmaterialien verbleiben unter ihren jeweiligen Lizenzen; freizügige OSS (MIT / Apache / BSD) können verwendet werden; keine GPL / AGPL ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden; Drittanbieterhinweise / Stücklisten werden auf Anfrage bereitgestellt und müssen erhalten bleiben.
  • Soweit gesetzlich zulässig, verzichtet die Agentur auf möglicherweise bestehende Urheberrechte an projekteigenem geistigen Eigentum; keine Zuschreibung in der Produktion erforderlich.
  • White-Label- / OEM-Weiterverkauf oder Sublizenzierung über die normale Verteilung hinaus erfordert ein separates kostenpflichtiges Add-on.
  • Im Konfliktfall hat eine unterzeichnete technische Spezifikation oder Änderungsanordnung, die diesen Abschnitt ausdrücklich ändert, Vorrang für dieses Projekt.

Vertraulichkeit und Datenhandhabung

Beide Parteien stimmen zu, alle während des Projekts ausgetauschten nicht-öffentlichen Informationen vertraulich zu behandeln, einschließlich Quellcode, Zugangsdaten, Geschäftspläne und anderer interner Materialien. Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten auch für Unterauftragnehmer und gehen über den Abschluss oder die Beendigung des Projekts hinaus.

Kommunikation und Mitteilungen

  • E-Mail ist der offizielle Kanal für Projektdokumentation, Genehmigungen, Streitigkeiten und Mitteilungen.
  • Besprechungen über Zoom, Slack oder Google Meet dienen nur zu Diskussionszwecken und müssen per E-Mail bestätigt werden, um verbindlich zu sein.
  • Sie müssen eine gültige E-Mail-Adresse für alle Kommunikationen bereitstellen und überwachen.

Unterauftragsvergabe und Dritte

Die Agentur kann Unterauftragnehmer oder Freiberufler zur Durchführung von Projekten einsetzen. Die Kunden sind nicht verpflichtet, direkt mit Unterauftragnehmern zu kommunizieren oder diese zu verwalten. Die Agentur bleibt verantwortlich für Leistungen und Zeitpläne.

Garantien und Haftungsausschlüsse

  • Alle Dienstleistungen werden "wie besehen" bereitgestellt, sofern nicht anders angegeben.
  • Es wird keine Garantie für ununterbrochene Leistung oder universelle Kompatibilität gegeben.
  • Leistungsgarantien müssen in der technischen Spezifikation dokumentiert sein.

Höhere Gewalt

  • Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden (einschließlich Ausfälle, Kriege, Streiks, Epidemien, Regierungsentscheidungen oder Naturkatastrophen).
  • Zeitpläne und Fristen werden für die Dauer des Ereignisses verlängert.
  • Wenn das Ereignis länger als dreißig (30) aufeinanderfolgende Tage dauert, kann jede Partei die betroffene Arbeit durch schriftliche Mitteilung beenden; der Kunde zahlt für geleistete Arbeiten und nicht stornierbare Kosten.
  • Härtefall: Wesentliche Änderungen am Markt oder der Kostenbasis können eine Neubewertung und bei Einigung eine Änderungsanordnung auslösen.

Haftungsbeschränkung

  • Soweit gesetzlich zulässig, darf die gesamte Haftung der Agentur im Rahmen dieser Bedingungen, jeder technischen Spezifikation oder jedes Projekts oder Abonnements, sei es vertraglich, deliktisch (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, nicht überschreiten: (a) für Projekte, die tatsächlich vom Kunden an die Agentur gezahlten Gesamtsummen für das anwendbare Projekt; oder (b) für Abonnements, die vom Kunden in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem Ereignis gezahlten Gebühren, das zur Forderung Anlass gibt.
  • In keinem Fall haftet die Agentur für direkte oder indirekte, zufällige, spezielle, exemplarische, punitive oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewinn-, Umsatz-, Goodwill- oder Geschäftsunterbrechungsverluste, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
  • Datenschutzverlust, Datenbeschädigung und Wiederherstellungskosten sind von der Haftung ausgeschlossen, es sei denn, die Parteien haben einen separaten schriftlichen Vertrag für Backup-/Wiederherstellungs- oder Katastrophenwiederherstellungsdienste abgeschlossen, der ausdrücklich etwas anderes vorsieht.

Streitbeilegung und Kündigungen

Streitigkeiten sollten durch eine rechtzeitige, gutgläubige Kommunikation behandelt werden. Wenn nicht gelöst, können rechtliche Schritte in der unten aufgeführten Gerichtsbarkeit eingeleitet werden. Eine Kündigung muss schriftlich angefordert werden. Rückerstattungen liegen im Ermessen der Agentur und hängen vom Stand der geleisteten Arbeit ab.

Privatsphäre und Datennutzung

  • Kundendaten werden ausschließlich zur Erbringung von Dienstleistungen und Kommunikation verwendet.
  • Wir geben persönliche Daten nicht weiter, es sei denn, dies ist zur Untervergabe oder zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen erforderlich.
  • Kunden können nach Projektabschluss die Löschung von Daten anfordern, vorbehaltlich der Aufbewahrungsgesetze.

Verbotene Nutzungen

  • Nutzung von Dienstleistungen für illegale, verletzende oder schädliche Zwecke.
  • Hosting von Inhalten für Erwachsene oder Verletzung von Bedingungen Dritter.
  • Umgehung von Agenturprozessen zur direkten Beauftragung von Auftragnehmern.
  • Belästigung oder Spamming der Agentur oder ihrer Teammitglieder.

Änderungen der Bedingungen

Diese Bedingungen können jederzeit aktualisiert werden. Die fortgesetzte Nutzung unserer Dienstleistungen bedeutet die Akzeptanz etwaiger Änderungen. Die neueste Version wird auf unserer Website veröffentlicht.

Portfolio-Nutzung:

Die Agentur behält sich das Recht vor, interne Screenshots des Kundenprojekts zu Zwecken des Präsentierens in ihrem Portfolio, Präsentationen oder Fallstudien zu verwenden. Diese Materialien werden keine sensiblen oder identifizierenden Informationen enthalten, es sei denn, der Kunde hat vorher schriftlich zugestimmt.

Sofern der Kunde nicht schriftlich vor dem Start widerspricht, enthält die Agentur eine dezente Fußzeilengutschrift und einen Link.

Rechtswahl

Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen Lettlands. Rechtliche Streitigkeiten werden in den Gerichten Lettlands beigelegt.

Kontaktinformation

Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, kontaktieren Sie uns bitte:

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  • Website: the2410.com